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   VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03   

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VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03 (https://dejure.org/2007,37037)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2007 - 5 K 5935/03 (https://dejure.org/2007,37037)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 5 K 5935/03 (https://dejure.org/2007,37037)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Zwar sind nach dieser Gesetzesänderung ab 1. Januar 2005 die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe - wozu auch die hier in Rede stehenden öffentlich-rechtlichen (vgl. BVerwG, Urteil v. 30. September 1993 - 5 C 41/91, juris; Münder in LPK-SGB XII, § 75 Rn 45) Verträge zählen, zuständig.

    Bereits für die Anwendung der strukturell und inhaltlich weitgehend identischen Vorgängervorschrift des § 93 BSHG bestand in der fachgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass der Einrichtungsträger und der Sozialhilfeträger nicht im Sinne völliger Vertragsfreiheit Verträge abschließen können oder auch nicht, sondern dass der Träger der Sozialhilfe auf ein Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen hat (BVerwG, Urteil vom 30. September 1993, a.a.O.; VG Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.. Juli 2006 - L 7 SO 1902/06 ER-B, juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2006 - L 7 SO 16/06 ER, juris).

    Bedarfsgesichtspunkte dürfen nicht berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 30. September 1993, a.a.O.; -10- Hessisches Landessozialgericht, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Dies folgt bereits daraus, dass die dort angeordnete Subsidiarität jedenfalls dann entfällt, wenn - wie hier - eine Umgehung der insbesondere für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage geltenden Sonderregeln nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI C 8.69, BVerwGE 36, 179,181).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Die Feststellungsklage, mit der u.a. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden kann, dient der gerichtlichen Klärung der rechtlichen Beziehungen, die sich aus einem bestimmten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Regelung für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander ergeben (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1970 - VI C 55.68 -, BVerwGE 36, 218, 225 ff).
  • VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04

    Betreuungsbedarf; Einrichtungsträger; einstweilige Anordnung; Ermessen;

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Bereits für die Anwendung der strukturell und inhaltlich weitgehend identischen Vorgängervorschrift des § 93 BSHG bestand in der fachgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass der Einrichtungsträger und der Sozialhilfeträger nicht im Sinne völliger Vertragsfreiheit Verträge abschließen können oder auch nicht, sondern dass der Träger der Sozialhilfe auf ein Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen hat (BVerwG, Urteil vom 30. September 1993, a.a.O.; VG Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.. Juli 2006 - L 7 SO 1902/06 ER-B, juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2006 - L 7 SO 16/06 ER, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - L 7 SO 1902/06

    Sozialhilfe - Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs 3 SGB 12 - Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Bereits für die Anwendung der strukturell und inhaltlich weitgehend identischen Vorgängervorschrift des § 93 BSHG bestand in der fachgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass der Einrichtungsträger und der Sozialhilfeträger nicht im Sinne völliger Vertragsfreiheit Verträge abschließen können oder auch nicht, sondern dass der Träger der Sozialhilfe auf ein Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen hat (BVerwG, Urteil vom 30. September 1993, a.a.O.; VG Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.. Juli 2006 - L 7 SO 1902/06 ER-B, juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2006 - L 7 SO 16/06 ER, juris).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Darunter ist jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art zu verstehen (BVerwG, Beschluss v. 4. März 1976 - 1 WB 54.74, BVerwGE 53, 135, 137).
  • LSG Hessen, 18.07.2006 - L 7 SO 16/06

    Sozialhilfe - Streitigkeiten über Abschluss von Vereinbarungen nach § 75 Abs 3

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Bereits für die Anwendung der strukturell und inhaltlich weitgehend identischen Vorgängervorschrift des § 93 BSHG bestand in der fachgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass der Einrichtungsträger und der Sozialhilfeträger nicht im Sinne völliger Vertragsfreiheit Verträge abschließen können oder auch nicht, sondern dass der Träger der Sozialhilfe auf ein Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen hat (BVerwG, Urteil vom 30. September 1993, a.a.O.; VG Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.. Juli 2006 - L 7 SO 1902/06 ER-B, juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2006 - L 7 SO 16/06 ER, juris).
  • LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17

    Freistellung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    In dem vom Kläger zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. Januar 2007 (5 K 5935/03, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 11.4.2008 - 4 Bf 83/07.Z) ist ausführlich begründet, dass die psychosoziale Betreuung Drogensubstituierter eine Leistung der Eingliederungshilfe ist: "Ebenfalls ohne Schwierigkeiten der Eingliederungshilfe zuzuordnen sind diejenigen Betreuungsangebote, deren Ziel es ist, Sozialkontakte herzustellen oder auszubauen bzw. die darauf abzielen, die Freizeitgestaltung der Betreuten zu verbessern [ ].
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